Informationen zum Winterdienst:
- Das räumen bzw. streuen von Gehwegen- und Parkplätzen
Hinweise:
Gesetzliche Verpflichtungen für Grundstückseigentümer.Entsprechend örtlicher Vorschriften (Stadt- bzw. Gemeindeverordnung beachten)ist jeder Anlieger verpflichtet seinen Gehweg bis 7 Uhr, und dann von 7 Uhr morgens bis in die Abendstunden 20 Uhr für den öffentlichen Verkehr sicher zu halten.
Hier besteht eine gesetzliche Haftungspflicht der Eigentümer, Hausbesitzer, Eigentümergemeinschaft, Genossenschaften, Verwaltungen, Gewerbetreibende, Mieter usw., stehen hier in Pflicht und Haftung.
Dies ist aber kein Problem. Ein Winterdienstvertrag für Ihr Gebäude, mit dem Gebäudeservice Ahorn, erledigt Ihre Aufgabe zu fairen Preisen und zuverlässig. Schneeräumung und Eisbeseitigung führen wir Sie in der Saison vom:
Dies ist aber kein Problem. Ein Winterdienstvertrag für Ihr Gebäude, mit dem Gebäudeservice Ahorn, erledigt Ihre Aufgabe zu fairen Preisen und zuverlässig. Schneeräumung und Eisbeseitigung führen wir Sie in der Saison vom:
01 Nov. des laufenden Jahres und bis zum 31 März des darauffolgenden Jahres, durch.
In der Zeit 7.00 bis 20.00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte werden schnellstmöglich nach Beendigung des Schneefalls bzw. nach dem Entstehen der Glätte beseitigt. Nach 20.00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte werden Werkstags bis 7.00 Uhr, Sonn- und Feiertags bis 9.00Uhr, des folgenden Tagen beseitigt.
Ein Angebot für den Winterdienst kann erst nach Besichtigung Ihres Objekt erstellt werden!
Bitte beachten Sie die jeweilige Verordnung Ihrer Stadt oder Gemeinde.